Es ist wieder soweit!
Football kommt zurück in die Schwalm.
Am Samstag den 10.09. ab 16 Uhr findet auf dem Sportplatz in Ascherode ein TryOut statt.

Es ist wieder soweit!
Football kommt zurück in die Schwalm.
Am Samstag den 10.09. ab 16 Uhr findet auf dem Sportplatz in Ascherode ein TryOut statt.

Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017
§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner
Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine
Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.
Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und
eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung
muss im Original eingereicht werden.
§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine
Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel
innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen
beliebig oft möglich.
a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31.
Dezember vor der betreffenden Saison.
Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit
Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine
Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./
29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder
verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder
eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer
Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.
c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017 Seite 48 von 96
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich,
wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt.
Eine Freigabe darf nur ausfolgenden Gründen verweigert werden:
a) ausstehende Beitragszahlungen
b) nicht retournierte Ausrüstung
c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen
kann
d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein
Der abgebende Verein hat bei einer Freigabeverweigerung die Gründe schriftlich
darzulegen. Die Höhe finanzieller Forderungen ist zu beziffern und auf Anforderung
der Passstelle auch zu belegen. Erfüllt der Spieler oder der aufnehmende Verein
diese Forderungen, so ist die Freigabe zu erteilen. Gleiches gilt, wenn nicht
retournierte Ausrüstung zurückgegeben wurde. Der bloße Vortrag, eine finanzielle
Forderung würde bestehen, ist kein Beleg. Der abgebende Verein muss das
Bestehen einer finanziellen Forderung plausibel erschienen lassen. Die Passstelle
prüft nicht, ob die finanzielle Forderung tatsächlich besteht. Erscheint die finanzielle
Forderung nach summarischer Prüfung als möglich, so haben der der Spieler oder
der aufnehmen Verein diese Forderung unter Verwahrung gegen das Bestehen der
finanziellen Forderung zu begleichen, um die Freigabe durch die Passstelle zu
erhalten. Die Klärung, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht kann nach dem
erfolgten Wechsel über die Schiedsgerichtsbarkeit des Verbandes oder nach
Genehmigung durch die zuständige Stelle über den ordentlichen Rechtsweg
erfolgen.
Hat der abgebende Verein einen Spieler beitragsfrei gestellt oder einen ermäßigten
Beitrag eingeräumt, so ist der Verein abgebende Verein nicht berechtigt, diese
Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend aufzuheben. Gleiches gilt auch, wenn der
Verein offene Beiträge bei dem Spieler nicht angemahnt hat. Die Beweislast trägt der
abgebende Verein.
Ein laufendes Vereinsstrafverfahren muss zügig abgewickelt werden. Wird das
Verfahren rechtsmissbräuchlich in die Länge gezogen, so kann die Passstelle die
Freigabe ersetzen.
Verweigert ein Verein grundlos die Freigabe oder antwortet nicht innerhalb von 14
Tagen ab Information durch die Passstelle, so hat die Passstelle die Freigabe zu
ersetzen. Die Wartezeit auf die Rückmeldung des angefragten Vereins wird auf eine
Wechselsperre angerechnet.
Der wechselnde Spieler erhält eine Sperre von fünf Pflichtspielen. Darunter fallen
auch nicht gespielte jedoch gewertete Spiele. Nimmt die aufnehmende Mannschaft
eines Vereins an keinem Pflichtspielbetrieb teil, zählt jedes Spiel.
Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Die Wechselsperre für Jugendliche beträgt die Hälfte der in der laufenden Saison
angesetzten Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens jedoch 5
Pflichtspiele.
Unterhalb der Lizenzligen können die Ligaträger entscheiden, ob sie die
Wechselsperre auf bis zu drei Spiele verkürzen.
In allen Fällen, in denen die Spielberechtigung eines Spielers aus dem Vorjahr nicht
verlängert wurde, kann der Spieler ohne Freigabe oder sonstige Wechselmodalitäten
bei seinem bisherigen oder einem anderen Verein mit sofortiger Wirkung einen
Spielerpass ausgestellt erhalten. Es sei denn, für den Verein dürfen aus anderen
Gründen keine Pässe mehr ausgestellt werden.
Wechselsperren werden nicht in die nachfolgende Spielsaison übernommen.
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis
zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein
beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem
Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil,
so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung
erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch
seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der
Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er
die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem
öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur
den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.
http://www.afvd.de/text.php?Inhalt=newsmeldung&ID=9841
Adressen:
ESV Jahn Mitgliederverwaltung
Schmidt, Rainer
Kösliner Str. 11
34613 Schwalmstadt
Abteilungsleiter American Football / Cheerleading
Chris Losekant
Support / Chief of Staff / Ansprechpartner im Verwaltungsrat
Jörg Hebebrand
Kösliner Str. 19
34613 Schwalmstadt
cos [at] schwalmstadt-warriors . de
ESV Jahn Treysa Abteilung Schwalmstadt Warriors
Traditionell hat die Football Abteilung ihre Saison mit der Jahreshauptversammlung des ESV Jahn Treysa begonnen.
Am vergangenen Freitag besuchten auch die Sportler der Football- und Cheerleadingabteilung die Jahreshauptversammlung des ESV Jahn 1871 Treysa.
Wie auch in den vergangenen Jahren nutzen viele Mitglieder der Abteilung die Jahreshauptversammlung, um sich über die aktuellen Geschehnisse in Ihrem Verein zu informieren.
Der Sprecher des Verwaltungsrates teilte mit, dass der ESV Jahn Treysa die vom Landessportbund verliehene Auszeichnung „Sportvereine leben Respekt“ erhalten hat. Dies freut die Abteilungsmitglieder besonders, da dies auch ein vorrangiges Motto und eine Grundeinstellung im Footballsport ist.
Auch die Jugendarbeit im ESV Jahn Treysa wurde durch Jochen Helwig besonders hervorgehoben. Alleine in der Abteilung Football und Cheerleading können wir einen Zuwachs von über 50 Jugendlichen in den letzten Monaten verzeichnen, kann unser zuständiges Verwaltungsratsmitglied Jörg Hebebrand vermelden. Was dazu führt, dass die Abteilung laut J. Helwig in Kürze zur größten Abteilung des Vereins heran gewachsen ist.
Dies freut nicht nur den Abteilungsleiter Marcus Theis, sondern alle Sportkameradinnen und –kameraden der gesamten Abteilung.
Auch ist mit Freuden zu erwähnen, dass in Zukunft der Jugendsport noch mehr gefördert wird.
Hier sehen der Jugendkoordinator Andreas Schmelzer und die Jugendcoaches ihre Arbeit gewürdigt.
Auch sei dem Sprecher des Verwaltungsrates für seine wohlwollende Erwähnung der Abteilung herzlich gedankt.
In diesem Jahr gehen für den ESV Jahn Treysa auch erstmals zwei Jugendteams (U 16 und U19) an den Start. Den genauen Terminplan hierfür geben wir noch bekannt.
Als weiteren Höhepunkt sollten sich alle Sportfreunde den 21.04.2018 notieren. Hier werden die Footballer des ESV ihr Saisonopening im Schwalmstadion ausrichten. Unterstützt werden die Warriors hierbei durch die Cheerleader der Dynamites und der Mini-Mites, sowie dem Förderverein des American Footballs in der Schwalm i.G, sowie allen Sponsoren und Livemusik.
Das erste Heimspiel der Herren findet am 21.05.2018 gegen die Wetterau Bulls statt.
Ahooo!

Die Saison 2018 steht vor der Tür
Am 21.04.2018 findet ab 16 Uhr im Schwalmstadion das „Season Opening 2018“ der Schwalmstadt Warriors statt. Hier werden sich das erste Mal in diesem Jahr die Herrenmannschaft sowie die beiden Jugendmannschaften (U16 und U19) sowie die Schwalmstadt Dynamits und den Mini-Mites präsieren.
Die U16 der Schwalmstadt Warriors startet bereits am Wochenende vor dem Season Opening in die Saison. Gespielt wird im Turnier gegen die U16 Mannschaften aus Marburg und Gießen.
Die U19 werden in Spielgemeinschaft mit den Legionären aus Eschwege am 22.04.2018 ihr erstes Ligaspiel bestreiten.
Die Herren starten am 29.04. in Eschwege in die Saison.
Das erste Heimspiel der Saison 2018 findet am 21.05. im Schwalmstadion in Treysa statt. Um 13:00 Uhr Spielt die U19 gegen Wetzlar und um 16 Uhr ist Kickoff bei den Herren gegen die Wetterau Bulls.
Hier die Terminübersicht:
21.04.2018 Season Opening Vorstellung der Mannschaften
Heimspiele Herren:
21.05.2018 16:00 Uhr vs. Wetterau Bulls
10.06.2018 16:00 Uhr vs. Gernsheim Gladiators
01.07.2018 16:00 Uhr vs. Legionäre Eschwege
15.07.2018 16:00 Uhr vs. Hanau Ravens
Heimspiele der U19 im Schwalmstadion
21.05.2018 13:00 Uhr Wetzlar Wölfe
02.06.2018 15:00 Uhr Kassel Titans
Die Heimspiele finden wie letztes Jahr im Schwalmstadion in Treysa statt. Kickoff ist für (13 Uhr U16/U19 und 16:00 Uhr Herren) angesetzt. Aber natürlich gibt es vorher wieder einige Attraktionen.
Für das leibliche Wohl ist auch wieder gesorgt.
Hi Football Gemeinde
Gestern war ein ganz besonderer Tag für uns. Unser Coach Stephan Zimmermann hat uns besucht. Stephan ist an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und er hat trotzdem die Zeit und Kraft gefunden zwischen zwei Chemos vorbei zu kommen. Wir haben uns riesig gefreut, denn “We are Family”! Wir hatten somit auch die Chance Stephan die neue Winterjacke der Warriors zu überreichen. Diese wurde von den Herren, der Jugend und den Cheerleadern gesponsert und soll ihm zeigen das wir alle hinter ihm stehen. Auf ins nächste Quarter Coach und kämpfe.
Warriors ahooooooo
Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2016
§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig. Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.
§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen beliebig oft möglich.
a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31. Dezember vor der betreffenden Saison. Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht.
c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich, wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt. Eine Freigabe darf nur aus folgenden Gründen verweigert werden:
a) ausstehende Beitragszahlungen
b) nicht retournierte Ausrüstung
c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen kann
d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein
Adressen:
ESV Jahn Mitgliederverwaltung
Schmidt, Rainer
Kösliner Str. 11
34613 Schwalmstadt
Abteilungsleiter American Football / Cheerleading
Chris Losekant
Support / Chief of Staff / Ansprechpartner im Verwaltungsrat
Jörg Hebebrand
Kösliner Str. 19
34613 Schwalmstadt
folgende Pässe werden (Stand Juli 2018) verlängert:

Am vergangenen Samstag fand das erste öffentliche Probetraining (Tryout) für die Saison 2018 der Schwalmstadt Warriors (ESV Jahn Treysa Abt. American Football) statt.
Dem Aufruf folgten zahlreiche interessierte Herren und Jugendliche.
Worüber die Warriors sich besonders freuten, war auch das Interesse der Damen.
Das nächste Tryout findet am kommenden Samstag 21.10. 17:00 – 19:00 Uhr im Schwalmstadion in Treysa statt.
