Passverlängerungen 2019

Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017

 

§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner
Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine
Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.
Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und
eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung
muss im Original eingereicht werden.

 

§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine
Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel
innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen
beliebig oft möglich.

a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31.
Dezember vor der betreffenden Saison.
Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit
Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine
Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.

b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./
29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder
verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder
eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer
Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.

c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017 Seite 48 von 96
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich,
wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt.
Eine Freigabe darf nur ausfolgenden Gründen verweigert werden:

a) ausstehende Beitragszahlungen

b) nicht retournierte Ausrüstung

c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen
kann

d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein
Der abgebende Verein hat bei einer Freigabeverweigerung die Gründe schriftlich
darzulegen. Die Höhe finanzieller Forderungen ist zu beziffern und auf Anforderung
der Passstelle auch zu belegen. Erfüllt der Spieler oder der aufnehmende Verein
diese Forderungen, so ist die Freigabe zu erteilen. Gleiches gilt, wenn nicht
retournierte Ausrüstung zurückgegeben wurde. Der bloße Vortrag, eine finanzielle
Forderung würde bestehen, ist kein Beleg. Der abgebende Verein muss das
Bestehen einer finanziellen Forderung plausibel erschienen lassen. Die Passstelle
prüft nicht, ob die finanzielle Forderung tatsächlich besteht. Erscheint die finanzielle
Forderung nach summarischer Prüfung als möglich, so haben der der Spieler oder
der aufnehmen Verein diese Forderung unter Verwahrung gegen das Bestehen der
finanziellen Forderung zu begleichen, um die Freigabe durch die Passstelle zu
erhalten. Die Klärung, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht kann nach dem
erfolgten Wechsel über die Schiedsgerichtsbarkeit des Verbandes oder nach
Genehmigung durch die zuständige Stelle über den ordentlichen Rechtsweg
erfolgen.
Hat der abgebende Verein einen Spieler beitragsfrei gestellt oder einen ermäßigten
Beitrag eingeräumt, so ist der Verein abgebende Verein nicht berechtigt, diese
Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend aufzuheben. Gleiches gilt auch, wenn der
Verein offene Beiträge bei dem Spieler nicht angemahnt hat. Die Beweislast trägt der
abgebende Verein.
Ein laufendes Vereinsstrafverfahren muss zügig abgewickelt werden. Wird das
Verfahren rechtsmissbräuchlich in die Länge gezogen, so kann die Passstelle die
Freigabe ersetzen.
Verweigert ein Verein grundlos die Freigabe oder antwortet nicht innerhalb von 14
Tagen ab Information durch die Passstelle, so hat die Passstelle die Freigabe zu
ersetzen. Die Wartezeit auf die Rückmeldung des angefragten Vereins wird auf eine
Wechselsperre angerechnet.
Der wechselnde Spieler erhält eine Sperre von fünf Pflichtspielen. Darunter fallen
auch nicht gespielte jedoch gewertete Spiele. Nimmt die aufnehmende Mannschaft
eines Vereins an keinem Pflichtspielbetrieb teil, zählt jedes Spiel.

Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.

Die Wechselsperre für Jugendliche beträgt die Hälfte der in der laufenden Saison
angesetzten Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens jedoch 5
Pflichtspiele.
Unterhalb der Lizenzligen können die Ligaträger entscheiden, ob sie die
Wechselsperre auf bis zu drei Spiele verkürzen.
In allen Fällen, in denen die Spielberechtigung eines Spielers aus dem Vorjahr nicht
verlängert wurde, kann der Spieler ohne Freigabe oder sonstige Wechselmodalitäten
bei seinem bisherigen oder einem anderen Verein mit sofortiger Wirkung einen
Spielerpass ausgestellt erhalten. Es sei denn, für den Verein dürfen aus anderen
Gründen keine Pässe mehr ausgestellt werden.
Wechselsperren werden nicht in die nachfolgende Spielsaison übernommen.
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis
zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein
beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem
Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil,
so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung
erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch
seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der
Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er
die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem
öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur
den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.

 

 

 

http://www.afvd.de/text.php?Inhalt=newsmeldung&ID=9841


Adressen:

ESV Jahn Mitgliederverwaltung 
Schmidt, Rainer
Kösliner Str. 11
34613 Schwalmstadt

Abteilungsleiter American Football / Cheerleading
Chris Losekant

Support / Chief of Staff / Ansprechpartner im Verwaltungsrat
Jörg Hebebrand
Kösliner Str. 19
34613 Schwalmstadt

cos [at] schwalmstadt-warriors . de

Passverlängerungen 2018

 

Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2016

§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig. Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.

§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen beliebig oft möglich.

a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31. Dezember vor der betreffenden Saison. Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.

b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht.

c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich, wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt. Eine Freigabe darf nur aus folgenden Gründen verweigert werden:
a) ausstehende Beitragszahlungen
b) nicht retournierte Ausrüstung
c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen kann
d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein


Adressen:

ESV Jahn Mitgliederverwaltung 
Schmidt, Rainer
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folgende Pässe werden (Stand Juli 2018) verlängert:

Versöhnlicher Saisonabschluss

Versöhnlicher Saisonabschluss der Warriors

Im letzten offiziellen Saisonspiel trafen die Warriors, auf die Raiders aus Neuwied zum Rückspiel.
Im Hinspiel mussten die mit einer Rumpftruppe angereisten Warriors, eine empfindliche Niederlage mit 39:0 hinnehmen.
Heute im Rückspiel auf dem Homefield in Schwalmstadt, zeigten unsere Krieger die heute einige Verletzte und Urlauberrückkehrer begrüßen konnten, was eigentlich in ihnen steckt.
Es sollte ein wahrer Football Krimi im Schwalmstadion werden.
Im 1. Quarter konnte keiner der beiden Angriffsreihen punkten. Die Defense war dafür aber zur Stelle und konnte die Raiders in Schach halten.
Im 2. Quarter war es dann Sven Kortry, der einen Pass von unserem Quarterback Sergej Gildenberg fangen konnte und diesen in die gegnerische Endzone trug. Der PAT,( Extrapunkt ) war nicht gut.
Dies sollte auch der Halbzeitstand sein.
Im 3. Quarter konnte die Defense der Schwalmstädter dann Neuwied bis an ihre eigene Endzone drängen. Doch der Quarterback der Raiders hatte was dagegen und bediente seinen Widereciver mit einem sensationellen Pass. Dieser ließ sich nicht zweimal bitten und trug das Ei mit einem tollen Lauf in die Endzone. Der PAT war gut und somit stand es 6:7 für Neuwied.
Danach war es ein reines Defensespiel im Schachduell auf grünen Rasen. Zwar konnten unsere Runningbacks Mischa Slizenko, Igor Partyka, Henning Spiewak und die Reciver Paul Bulach und Giovanni Macchia einige First Downs machen aber die Verteidigung der Raiders stand gut.
Dies zog sich bis weit ins 4. Quarter, wo dann unser ” Mischa ” mit einem tollen Lauf, eine recht gute Ausgangsposition für unseren Kicker herstellte.
Marco Kohrell verwandelte dann kurz vor der 2 Minuten Warnung ein Fieldgoal aus ca. 35 Yard.
Somit stand es 9:7 für die Krieger.
Neuwied sollte noch einmal hochmotiviert mit ihrer Offense auf’s Feld, doch die bärenstarke Defense lies nichts mehr zu, so das Paul Bulach mit 53 Sekunden auf der Gameclock das Knie auf dem Boden brachte und somit den zweiten Heimsieg der Schwalmstadt Warriors perfekt machte.
Mit einer Bilanz von 2-4 Siegen beenden die Warriors nun die Offizielle Saison.
Wir bedanken uns bei den Raiders für das tolle und faire Spiel und wünschen eine gute Heimfahrt. An alle verletzten eine gute Genesung.
Danke auch wieder an alle Zuschauer,Helfer, Sponsoren, Jugend, der Stadt Schwalmstadt und dem ESV Jahn Treysa.
Ein großer Danke Bericht an alle folgt in Kürze.

Unsere Warriors werden dieses Jahr noch 2-3 Freundschaftsspiele machen und diese werden dann hier bekanntgegeben.

Eine Tolle Aktion war, dass die Stefan-Morsch-Stiftung viele neue potenzielle Spender für den Kampf gegen scheußliche Krankheiten wie Krebs gewinnen konnte. Wir werden dies weiter tatkräftig unterstützen. Zusammen sind wir Stark !!!!

Warriors Ahooo🏈🏈🏈

Neuer Sponsor für die Schwalmstadt Warriors – Leege Automobile GmbH

Nach dem ersten Heimsieg nach über 15 Jahren bekamen wir viele positive Rückmeldungen und Glückwünsche für unsere bisherige Arbeit.

Dafür möchten wir uns herzlichst bedanken.

Eine der positiven Rückmeldung bekamen wir von Jörg Fischer. Einem der Geschäftsführer der Leege Automobile GmbH in Kichhain.

Dieser bot uns an, uns als Sponsor zu unterstützen.

Dieses Angebot nehmen wir gerne an und begrüßen das ganze Team der Leege Automobile GmbH in unserer Familie.

Typisierung für eine Aufnahme in die Stammzellspenderdatei

Vor und während unseres nächsten Heimspiels werden wir mit Hilfe der Stefan-Morsch-Stiftung eine Typisierung für eine Aufnahme in die Stammzellspenderdatei durchführen. 

Aufgrund von persönlicher Erfahrung einiger Spieler nehmen wir und dieses Thema zu herzen.

Die Stiftung wird von 13:00 bis 16:00 Uhr Abstriche der Mundschleimhaut nehmen.

Typisieren kann sich jeder zwischen 18 und 40 Jahren (ab 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)

 

https://www.stefan-morsch-stiftung.com/typisierung/was-ist-eine-typisierung/