Passverlängerungen 2019

Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017

 

§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner
Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine
Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.
Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und
eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung
muss im Original eingereicht werden.

 

§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine
Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel
innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen
beliebig oft möglich.

a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31.
Dezember vor der betreffenden Saison.
Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit
Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine
Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.

b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./
29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder
verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder
eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer
Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.

c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2017 Seite 48 von 96
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich,
wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt.
Eine Freigabe darf nur ausfolgenden Gründen verweigert werden:

a) ausstehende Beitragszahlungen

b) nicht retournierte Ausrüstung

c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen
kann

d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein
Der abgebende Verein hat bei einer Freigabeverweigerung die Gründe schriftlich
darzulegen. Die Höhe finanzieller Forderungen ist zu beziffern und auf Anforderung
der Passstelle auch zu belegen. Erfüllt der Spieler oder der aufnehmende Verein
diese Forderungen, so ist die Freigabe zu erteilen. Gleiches gilt, wenn nicht
retournierte Ausrüstung zurückgegeben wurde. Der bloße Vortrag, eine finanzielle
Forderung würde bestehen, ist kein Beleg. Der abgebende Verein muss das
Bestehen einer finanziellen Forderung plausibel erschienen lassen. Die Passstelle
prüft nicht, ob die finanzielle Forderung tatsächlich besteht. Erscheint die finanzielle
Forderung nach summarischer Prüfung als möglich, so haben der der Spieler oder
der aufnehmen Verein diese Forderung unter Verwahrung gegen das Bestehen der
finanziellen Forderung zu begleichen, um die Freigabe durch die Passstelle zu
erhalten. Die Klärung, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht kann nach dem
erfolgten Wechsel über die Schiedsgerichtsbarkeit des Verbandes oder nach
Genehmigung durch die zuständige Stelle über den ordentlichen Rechtsweg
erfolgen.
Hat der abgebende Verein einen Spieler beitragsfrei gestellt oder einen ermäßigten
Beitrag eingeräumt, so ist der Verein abgebende Verein nicht berechtigt, diese
Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend aufzuheben. Gleiches gilt auch, wenn der
Verein offene Beiträge bei dem Spieler nicht angemahnt hat. Die Beweislast trägt der
abgebende Verein.
Ein laufendes Vereinsstrafverfahren muss zügig abgewickelt werden. Wird das
Verfahren rechtsmissbräuchlich in die Länge gezogen, so kann die Passstelle die
Freigabe ersetzen.
Verweigert ein Verein grundlos die Freigabe oder antwortet nicht innerhalb von 14
Tagen ab Information durch die Passstelle, so hat die Passstelle die Freigabe zu
ersetzen. Die Wartezeit auf die Rückmeldung des angefragten Vereins wird auf eine
Wechselsperre angerechnet.
Der wechselnde Spieler erhält eine Sperre von fünf Pflichtspielen. Darunter fallen
auch nicht gespielte jedoch gewertete Spiele. Nimmt die aufnehmende Mannschaft
eines Vereins an keinem Pflichtspielbetrieb teil, zählt jedes Spiel.

Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.

Die Wechselsperre für Jugendliche beträgt die Hälfte der in der laufenden Saison
angesetzten Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens jedoch 5
Pflichtspiele.
Unterhalb der Lizenzligen können die Ligaträger entscheiden, ob sie die
Wechselsperre auf bis zu drei Spiele verkürzen.
In allen Fällen, in denen die Spielberechtigung eines Spielers aus dem Vorjahr nicht
verlängert wurde, kann der Spieler ohne Freigabe oder sonstige Wechselmodalitäten
bei seinem bisherigen oder einem anderen Verein mit sofortiger Wirkung einen
Spielerpass ausgestellt erhalten. Es sei denn, für den Verein dürfen aus anderen
Gründen keine Pässe mehr ausgestellt werden.
Wechselsperren werden nicht in die nachfolgende Spielsaison übernommen.
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis
zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein
beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem
Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil,
so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung
erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch
seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der
Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er
die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem
öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur
den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.

 

 

 

http://www.afvd.de/text.php?Inhalt=newsmeldung&ID=9841


Adressen:

ESV Jahn Mitgliederverwaltung 
Schmidt, Rainer
Kösliner Str. 11
34613 Schwalmstadt

Abteilungsleiter American Football / Cheerleading
Chris Losekant

Support / Chief of Staff / Ansprechpartner im Verwaltungsrat
Jörg Hebebrand
Kösliner Str. 19
34613 Schwalmstadt

cos [at] schwalmstadt-warriors . de

Die Saison 2018 hat begonnen

ESV Jahn Treysa Abteilung Schwalmstadt Warriors

Traditionell hat die Football Abteilung ihre Saison mit der Jahreshauptversammlung des ESV Jahn Treysa begonnen.

Am vergangenen Freitag besuchten auch die Sportler der Football- und Cheerleadingabteilung die Jahreshauptversammlung des ESV Jahn 1871 Treysa.

Wie auch in den vergangenen Jahren nutzen viele Mitglieder der Abteilung die Jahreshauptversammlung, um sich über die aktuellen Geschehnisse in Ihrem Verein zu informieren.

Der Sprecher des Verwaltungsrates teilte mit, dass der ESV Jahn Treysa die vom Landessportbund verliehene Auszeichnung „Sportvereine leben Respekt“ erhalten hat. Dies freut die Abteilungsmitglieder besonders, da dies auch ein vorrangiges Motto und eine Grundeinstellung im Footballsport ist.

Auch die Jugendarbeit im ESV Jahn Treysa wurde durch Jochen Helwig besonders hervorgehoben. Alleine in der Abteilung Football und Cheerleading können wir einen Zuwachs von über 50 Jugendlichen in den letzten Monaten verzeichnen, kann unser zuständiges Verwaltungsratsmitglied Jörg Hebebrand vermelden. Was dazu führt, dass die Abteilung laut J. Helwig in Kürze zur größten Abteilung des Vereins heran gewachsen ist.

Dies freut nicht nur den Abteilungsleiter Marcus Theis, sondern alle Sportkameradinnen und –kameraden der gesamten Abteilung.

Auch ist mit Freuden zu erwähnen, dass in Zukunft der Jugendsport noch mehr gefördert wird.
Hier sehen der Jugendkoordinator Andreas Schmelzer und die Jugendcoaches ihre Arbeit gewürdigt.

Auch sei dem Sprecher des Verwaltungsrates für seine wohlwollende Erwähnung der Abteilung herzlich gedankt.

In diesem Jahr gehen für den ESV Jahn Treysa auch erstmals zwei Jugendteams (U 16 und U19) an den Start. Den genauen Terminplan hierfür geben wir noch bekannt.

Als weiteren Höhepunkt sollten sich alle Sportfreunde den 21.04.2018 notieren. Hier werden die Footballer des ESV ihr Saisonopening im Schwalmstadion ausrichten. Unterstützt werden die Warriors hierbei durch die Cheerleader der Dynamites und der Mini-Mites, sowie dem Förderverein des American Footballs in der Schwalm i.G, sowie allen Sponsoren und Livemusik.

Das erste Heimspiel der Herren findet am 21.05.2018 gegen die Wetterau Bulls statt.

Ahooo!

Heimspiele der Schwalmstadt Warriors 2018

Die Saison 2018 steht vor der Tür

Am 21.04.2018 findet ab 16 Uhr im Schwalmstadion das „Season Opening 2018“ der Schwalmstadt Warriors statt. Hier werden sich das erste Mal in diesem Jahr die Herrenmannschaft sowie die beiden Jugendmannschaften (U16 und U19) sowie die Schwalmstadt Dynamits und den Mini-Mites präsieren.

Die U16 der Schwalmstadt Warriors startet bereits am Wochenende vor dem Season Opening in die Saison. Gespielt wird im Turnier gegen die U16 Mannschaften aus Marburg und Gießen.

Die U19 werden in Spielgemeinschaft mit den Legionären aus Eschwege am 22.04.2018 ihr erstes Ligaspiel bestreiten.

Die Herren starten am 29.04. in Eschwege in die Saison.

Das erste Heimspiel der Saison 2018 findet am 21.05. im Schwalmstadion in Treysa statt. Um 13:00 Uhr Spielt die U19 gegen Wetzlar und um 16 Uhr ist Kickoff bei den Herren gegen die Wetterau Bulls.

Hier die Terminübersicht:

21.04.2018          Season Opening              Vorstellung der Mannschaften

Heimspiele Herren:

21.05.2018                                16:00 Uhr     vs. Wetterau Bulls

10.06.2018                                16:00 Uhr     vs. Gernsheim Gladiators

01.07.2018                                16:00 Uhr     vs. Legionäre Eschwege

15.07.2018                                16:00 Uhr     vs. Hanau Ravens

Heimspiele der U19 im Schwalmstadion

21.05.2018                                13:00 Uhr     Wetzlar Wölfe

02.06.2018                                15:00 Uhr     Kassel Titans

Die Heimspiele finden wie letztes Jahr im Schwalmstadion in Treysa statt. Kickoff ist für (13 Uhr U16/U19 und 16:00 Uhr Herren) angesetzt. Aber natürlich gibt es vorher wieder einige Attraktionen.

Für das leibliche Wohl ist auch wieder gesorgt.

Trainingszeiten Herbst/Winter 2017/2018

Auch in der Schwalm kommt so langsam die Jahreszeit, in der es leider nicht immer möglich ist im Freien zu trainieren. Daher tritt ab sofort der Wintertrainingsplan in Kraft.

 

Wintertrainingszeiten

 

Herren

Mi.          20:00 Uhr        Sporthalle der Car-Banzer-Schule in Ziegenhain

Sa.         17:00 Uhr        Sporthalle der St.-Martin-Schule in Treysa (Halle am Schwalmstadion)

 

Jugend

Do.         17:30 Uhr        Sporthalle der St.-Martin-Schule in Treysa (Halle am Schwalmstadion)

 

Sa.         15:00 Uhr        Sporthalle der St.-Martin-Schule in Treysa (Halle am Schwalmstadion)

Passverlängerungen 2018

 

Auszüge aus der Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V.
Stand: 31.12.2016

§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig. Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.

§60 Wechselbestimmungen
Ein Spieler kann in einem Kalenderjahr zur selben Zeit für je einen Verein eine Spielgenehmigung für Tackle und je eine für Flag Football erhalten. Vereinswechsel innerhalb eines Kalenderjahres sind nach den nachfolgenden Bestimmungen beliebig oft möglich.

a) Wechsel zwischen 01. November und 31. Dezember
Der offizielle Zeitraum für einen Vereinswechsel ist vom 01. November bis zum 31. Dezember vor der betreffenden Saison. Zum 15. Dezember können die Vereine die Spielerpässe ihrer bisherigen Spieler mit Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern lässt.

b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht.

c) Wechsel zwischen 01. März und 31. Oktober
In der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober ist ein Spielerwechsel nur möglich, wenn der abgebende Verein schriftlich über die zuständige Stelle zustimmt. Eine Freigabe darf nur aus folgenden Gründen verweigert werden:
a) ausstehende Beitragszahlungen
b) nicht retournierte Ausrüstung
c) laufendes Vereinsstrafverfahren, dem sich der Spieler durch Austritt entziehen kann
d) sonstige finanzielle Verpflichtungen des Spielers gegenüber dem Verein


Adressen:

ESV Jahn Mitgliederverwaltung 
Schmidt, Rainer
Kösliner Str. 11
34613 Schwalmstadt

Abteilungsleiter American Football / Cheerleading
Chris Losekant

Support / Chief of Staff / Ansprechpartner im Verwaltungsrat
Jörg Hebebrand
Kösliner Str. 19
34613 Schwalmstadt

 

folgende Pässe werden (Stand Juli 2018) verlängert:

Erster Sieg der Schwalmstadt Warriors

Bericht zum Spiel der Schwalmstadt Warriors am 21.05.2017

 

Erster Sieg der Schwalmstadt Warriors

 

Am Sonntag den 21.05.2017 konnten die Footballer des ESV Jahn Treysa ihren ersten Sieg seit der Neugründung in 2015 feiern.

Im Verbandsligaspiel gegen die Wetterau Bulls aus Wölfersheim setzten sich die Schwalmstädter mit 19:6 durch. Bei herrlichen Sonnenschein spielten die Warriors sichtlich als Team und konnten den wieder zahlreich erschienen Fans ein wirklich kurzweiliges Spiel bieten.

Obwohl die Gegner aus der Wetterau in ihrem Angriff gut aufgestellt waren,

konnten die Verteidiger der Warriors wieder hervorragend gegen halten und ließen nur einen Touchdown  zu. Dadurch war viel Zeit für das Schwalmstädter Angriffsteam, sich mit vielen ersten Versuchen, drei Touchdowns und einem Extrapunkt zum Sieg zu kämpfen.

Am kommenden Sonntag den 28.05.2017 starten die Schwalmstädter gleich wieder zum Rückspiel in Wölfersheim. Nachdem die Warriors ihren Teamgeist gefunden haben sind die Trainer zuversichtlich,  dass auch weiterhin gute Leistungen abgerufen werden können.

 

Das nächste Heimspiel findet am 25.06.2017 gegen die Neuwied Rockland Raiders im Schwalmstadion Treysa statt.

Typisierung für eine Aufnahme in die Stammzellspenderdatei

Vor und während unseres nächsten Heimspiels werden wir mit Hilfe der Stefan-Morsch-Stiftung eine Typisierung für eine Aufnahme in die Stammzellspenderdatei durchführen. 

Aufgrund von persönlicher Erfahrung einiger Spieler nehmen wir und dieses Thema zu herzen.

Die Stiftung wird von 13:00 bis 16:00 Uhr Abstriche der Mundschleimhaut nehmen.

Typisieren kann sich jeder zwischen 18 und 40 Jahren (ab 16 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten)

 

https://www.stefan-morsch-stiftung.com/typisierung/was-ist-eine-typisierung/